Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch AVGS genannt, ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder ihr Jobcenter verpflichtet, Sie zu fördern und einen Träger wie z.Bsp: Bildungsträger die Fortbildung zu zahlen, oder private Arbeitsvermittler eine Erfolgsprämie für seine geleistete Vermittlung zu vergüten.
Die drei Säulen des AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
* MPAV = Vermittlung – Maßnahmen bei einem Träger private Arbeitsvermittlung
Anzuwenden zur Vermittlung in Arbeit durch private Arbeitsvermittler.
* MAG = Probearbeit – Maßnahmen bei einem Arbeitgeber
Anzuwenden für zum Beispiel ein Praktikum oder Probearbeit bei einem Unternehmen.
* MAT = Fortbildung – Maßnahmen bei einem Träger wie z.Bsp. Umschulungen / Fortbildung
Anzuwenden zur Heranführung an den Ausbildungsmarkt oder Arbeitsmarkt durch Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Orientierung & Erprobung Pflege uvm.
Oder zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
wie zum Beispiel durch Sprachenkurs oder Führerschein,
Oder zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit wie zum Beispiel Erstberatung oder Erstellung eines Konzept mit der IHK
So funktioniert der AVGS von der Arbeitsagentur / Jobcenter:
Beratung in Arbeitsagenturen / Jobcenter:
Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit oder Jobcenter auf und lassen Sie sich dort zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beraten. Sie erhalten dann bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt. Dieser belegt, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Damit werden die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung, ein professionelles Jobcoaching bzw. Berufsberatung oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme von der Arbeitsagentur oder Jobcenter übernommen.
Mit dem – AVGS – können Sie die folgenden Förderungsmaßnahmen in Anspruch durchführen:
• Sie lassen sich von einer privaten Arbeitsvermittlung in einen Job vermitteln. Dieser private Arbeitsvermittler muss über eine AZAV-Zertifizierung verfügen, damit Ihre Agentur für Arbeit / Jobcenter die Kosten übernehmen kann.
• Sie nutzen ein professionelles Jobcoaching und Profiling eines Bildungsanbieters.
• Sie nehmen an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme teil.
Bestätigung:
Abhängig davon für welche Förderungsmaßnahme Sie sich mit Ihrem Berater der Arbeitsagentur oder Jobcenter entschieden haben, wird Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) durch den Träger der jeweiligen Maßnahme bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter abgerechnet.
Der von Ihnen ausgewählte private Arbeitsvermittler erhält Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach erfolgreicher Vermittlung. Dieser kann nachdem Sie mindestens 6 Wochen in Ihrem Arbeitsverhältnis tätig sind bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter zur Abrechnung einreichen.
Der Bildungsträger Ihres professionellen Jobcoachings bzw. Ihrer betrieblichen Trainingsmaßnahme erhält von Ihnen den Aktivierungs- und Bildungsgutschein und führt mit Ihnen das Jobcoaching bzw. die entsprechende Trainingsmaßnahme durch.
Wer kann den AVGS erhalten?
• Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
• Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten. Einen Antrag für den AVGS finden Sie hier.
• Nichtleistungsbezieher ! – also Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug – können erstmals den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Dieser kann wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag erteilt werden.
Auch kleinere Weiterbildungen möglich:
Neben dem Bewerbungscoaching kann der AVGS auch in kleineren Weiterbildungen eingesetzt werden. Das fängt an bei begleiteter Einstieg in Arbeit, Berufliches Englisch für Einsteiger, Finanzbuchhaltung mit Datev bis zur Intensiven Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (DS 17/6277 – DS 17/7065) im § 45 SGB III (neu) wurde der Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert (entfristet) und verbessert. JEDER JOBSUCHENDE kann einen AVGS erhalten!
Seit dem 01.01.2013, müssen alle privaten Arbeitsvermittler, die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem neuen § 45 SGB III zur Abrechnung annehmen um arbeitslos gemeldete Jobsuchende zu vermitteln, eine AZAV-Zertifizierung nachweisen.
Der AVGS ist eine sogenannte Kann / Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Fragen Sie nach !
Zur Beantragung suchen Sie einfach Ihre regionale Agentur für Arbeit oder Jobcenter auf und lassen Sie sich dort im Detail und zu Ihrer beruflichen Situation beraten. Falls Sie alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt haben, bekommen Sie eine individuelle Version des Gutscheins ausgestellt. Dieser übernimmt die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung, ein professionelles Jobcoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme.