Den meisten bekannt noch als Vermittlungsgutschein (VGS) wurde dieser 2012 durch den AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ersetzt.
Der AVGS kann in 3 verschiedenen Varianten ausgegeben werden und dient als Förderinstrument von Arbeitslos gemeldeten Jobsuchenden.
Für die Beauftragung und Vermittlung über private Arbeitsvermittlung gilt der…
* AVGS-MPAV = Maßnahmen bei einem Träger privaten Arbeitsvermittlung (PAV)
Der AVGS-MPAV ist ein Förderinstrument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter verpflichtet, bei erfolgreicher Vermittlung in Arbeit den privaten Arbeitsvermittler für seine geleistete Vermittlung, eine Erfolgsprämie zu zahlen.
Für gute private Arbeitsvermittler geht es immer darum, Sie so langfristig wie möglich in ein Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Denn bei einer für Sie kostenfreien Vermittlung, mit Hilfe des Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (AVGS) Ihrer Arbeitsagentur oder Jobcenter, verdient eine PAV erst nach einer 6 monatigen Beschäftigung dies gesamte Vermittlungsprämie!
Was muss ich bei der Auswahl eines privaten Arbeitsvermittlers beachten?
Der private Arbeitsvermittler muss ab 01.01.2013 als Träger nach der AZAV Zertifizierung zertifiziert sein und sollte über ein eigenes Qualitätsmanagement verfügen.
Der AVGS kann von dem Arbeitsvermittler nur abgerechnet werden wenn?
Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, mit mindestens 15 Arbeitstunden die Woche ab 451,00 € durchgeführt wird. Zudem nur in befristeten Beschäftigungsverhältnisse von mindestens 3 Monaten.
Sie dürfen nicht bei dem selben Arbeitgeber arbeiten, bei dem Sie innerhalb der letzen 4 Jahre schon einmal gearbeitet haben. Zudem muss der Arbeitsvermittler neben der AZAV Zertifizierung als Gewerbetreibender angemeldet sein.
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – MPAV beantragen?
Alle Menschen, die bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.
Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchenden wie
• arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne Alg 1 oder Alg 2)
• Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
• Selbständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III),
• Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
• Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften
Wie bekommen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der AVGS wird bei der zuständigen Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der jeweiligen Optionskommune beantragt. Als Antrag gilt jede persönliche, telefonische sowie schriftliche Willensbekundung per Brief, Fax oder E-Mail. Fragen Sie am besten direkt Ihren jeweiligen Sachbearbeiter.
Wann erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
• Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein.
• Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
• Nichtleistungsbezieher (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser kann wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt werden.
Wie lange gilt ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der AVGS kann zeitlich und regional befristet werden und gilt in der Regel für 3 Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen. Dazu gehören z.B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I zu ALG II, Beendigung der Suche.
Welchen AVGS benötigt man um die eine Arbeitsvermittlung zu beauftragen?
• Es muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – AVGS II/MPAV beantragt werden. Zudem mit dem „privaten Arbeitsvermittler“ ein Vertrag über die Durchführung einer solchen Maßnahme geschlossen werden. Die Vermittlungskosten für AVGS-Inhaber werden bei Erfolg vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur übernommen.
Hinweis:
Möchten Sie arbeiten, dann fragen Sie immer Ihren Ansprechpartner nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Unterstützung Ihrer Arbeitsuche. Sind die Fördervoraussetzungen für einen AVGS nicht erfüllt, ist ein Ablehnungsbescheid zu erstellen, in dem konkret die Ablehnungsgründe beschrieben sind. Somit wissen Sie und der jeweilige Träger woran es scheitert.
Anmerkung:
• beantragen Sie immer zur Unterstützung Ihrer Arbeitssuche einen AVGS
• achten Sie immer die zeitliche Befristung Ihres AVGS und beantragen Sie ggf. einen neuen
• fragen Sie auch nach Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS MAT) zur Unterstützung Ihrer Aktivierung
• Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS MAG) für eine Trainingsmaßnahme bei einem Arbeitgeber
• eine eventuelle Ablehnung muss Sie sich bitte in jedem Fall schriftlich begründen
Quellenangabe und Danke an:
Arbeitsagentur – Arbeitsagentur.de sowie das BMAS
GA Maßnahmen bei einem Träger (private Arbeitsvermittlung – MPAV) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III / HEGA Weisung 201710023 vom 20.10.2017 – Anpassung der
Fachlichen Weisungen AVGS MPAV / gültig bis: 19.10.2022 – per PDF